Aktuelles
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09.03.2022:
Kurzer Abriss vom ersten Termin im Zivilprozess gegen Andreas Darsow am Landgericht in Darmstadt:
Es geht um einen Schadensersatzanspruch des Landes Hessen gegen Andreas Darsow für die Unterbringung von Astrid Toll, dem überlebenden Opfer im Mordfall Toll..
Wie zu erwarten, war die mediale Aufmerksamkeit sehr groß. Das war ja schon beim Prozess gegen Patrick Koch in Dieburg wegen "Geheimnisverrats" im Fall Darsow zu beobachten. Lediglich 8 Plätze im Saal waren für Zuschauer zu vergeben, für die Presse gab es 7 Plätze im Losverfahren.
Der Ablauf des Prozesses war sehr formal. Die Kammer besteht aus 3 Richterinnen. Die vorsitzende Richterin erschien sehr offen für die Argumente von RA Dr. Strate und es war zumindest keine offensichtliche Ablehnung zu erkennen. Formal geht es jetzt darum, dass die Zivilkammer noch einmal die Schuld oder Unschuld von Andreas Darsow festgestellen muss. Die Einschätzung der Strafkammer, die zu dem skandalösen Fehlurteil führte, ist für die Zivilkammer dabei nicht bindend und eine neue Beweisaufnahme kann angeordnet werden. Im Falle einer erneuten Beweisaufnahme befasst sich die Zivilkammer noch einmal eingehend mit allen Aspekten, dh. dass Dr. Strate alle neuen Erkenntnisse einbringen kann.
Das Land Hessen in Vertretung des Rechtsanwalt Hr. P. ist der Auffassung, dass Andreas der Täter ist. Das sieht er insofern bestätigt, weil die Wiederaufnahme in mehreren Instanzen bis über das Oberlandesgericht Frankfurt hin zum Verfassungsgericht abgeschmettert wurde. Er sieht auch keine Widersprüche in der Beweisführung und auch die neuen Erkenntnisse bei der Verwendung des Schalldämpfers mit Bauschaum ist für ihn nur ein Nebenaspekt, weil es ja nach seiner Meinung genug andere Indizien, wie die Schmauchspuren, das Täterverhalten und den Zugriff auf die Webseite, angeblich von Andreas Rechner gab.
Dr. Strate ist noch einmal auf die mangelnde Würdigung der neuen Erkenntnisse beim Schussgutachten von Hr. Caché durch die Kammern beim Wiederaufnahmeantrag eingegangen. Er hat die Wiedersprüche dieser Erkenntnisse mit den Ausführungen im damaligen Urteil dargelegt und gezeigt, dass der dynamische Tathergang und das vorliegende Spurenbild mit dem Bauschaumschalldämpfer nicht möglich sind. Er hat an den gesunden Menschenverstand appelliert, sich detailliert mit dem Gutachten auseinanderzusetzen.
Die Zivilkammer hat beschlossen, in die Beratung zu gehen und ihren Beschluss am 30.3. um 13:00 Uhr zu verkünden. Das ist vielleicht ein gutes Zeichen, dass sie sich noch einmal eingehend damit beschäftigen werden.
Drücken wir die Daumen.